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   BFH, 27.05.2009 - I R 30/08   

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https://dejure.org/2009,674
BFH, 27.05.2009 - I R 30/08 (https://dejure.org/2009,674)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2009 - I R 30/08 (https://dejure.org/2009,674)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - I R 30/08 (https://dejure.org/2009,674)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GewStG 2002 § 8 Nr. 1; EGRL 49/2003 Art. 1 Abs. 1, 10 und 11, Art. 3 Buchst. b, Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und d; EG Art. 43, Art. 48

  • openjur.de

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Verletzung der Verpflichtung zur Umsetzung von Richtlinienbestimmungen durch Mitgliedstaat

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorlage an den EuGH - Hinzurechnung von Darlehenszinsen für die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer

  • Betriebs-Berater

    Verstößt die gewerbesteuerliche Hinzurechnung gegen die Zins- und Lizenzrichtlinie? - Vorlage an den EuGH

  • Judicialis

    GewStG 2002 § 8 Nr. 1; ; RL 2003/49/EG Art. 1 Abs. 1; ; RL 2003/49/EG Art. 1 Abs. 10; ; RL 2003/49/EG Art. 3 Buchst. b; ; RL 2003/49/EG Art. 7 Abs. 1; ; EG Art. 234 Abs. 3; ; FGO § 74; ; FGO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkung von Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 49/2003/EG des Rates vom 3.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ZLR) auf die Hinzurechnung von Darlehenszinsen gem. ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen gemeinschaftsrechtswidrig? Verletzung der Verpflichtung zur Umsetzung von Richtlinienbestimmungen durch Mitgliedstaat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vereinbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen mit der EU-Zinsrichtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hinzurechnung von Darlehnszinsen in der Gewerbesteuer

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer - Hinzurechnung von Darlehenszinsen an ausländische Muttergesellschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehnszinsen bei der Gewerbesteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkung von Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 49/2003/EG des Rates vom 3.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (ZLR) auf die Hinzurechnung von Darlehenszinsen gem. ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Dürfen Dauerschuldzinsen für Gewerbesteuer hinzugerechnet werden?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verstößt die gewerbesteuerliche Hinzurechnung gegen die Zins- und Lizenzrichtlinie? - Vorlage an EuGH

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hinzurechnung von Zinsen bei verbundenen Unternehmen - EuGH-Vorlage

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit EU-Recht vereinbar

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Gewerbesteuer endlich umgestalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit EU-Zins- und Lizenzrichtlinie vereinbar? - Bundesfinanzhof legt Frage dem Europäischem Gerichtshof vor

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Hinzurechnung von Schuldzinsen zum Gewerbeertrag europarechtswidrig?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 8 Nr 1
    Dauerschuldzinsen; Europarecht; Hinzurechnung; Niederlassungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 357
  • EuZW 2009, 798
  • BB 2009, 2339
  • DB 2009, 2468
  • NZG 2009, 1346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 17.10.1996 - C-283/94

    Denkavit Internationaal u.a. / Bundesamt für Finanzen

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Denn der EuGH hat für die mit Art. 1 Abs. 10 ZLR vergleichbare Ausnahmeregelung des Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABlEG Nr. 1 225, 6, berichtigt ABlEG Nr. 1 226, 20) --Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR)-- unter Berufung auf die Verwendung des Präsens im Wortlaut des Art. 3 Abs. 2 MTR angenommen, dass der Zeitpunkt der Steuerbefreiung für den Ablauf der Mindestbeteiligungszeit ohne Bedeutung ist (EuGH-Urteil vom 17. Oktober 1996 C-283/94, C-291/94, C-292/94 "Denkavit International BV", Slg. 1996, I-5063, Rz 24).

    Der Ausnahmecharakter des Art. 1 Abs. 10 ZLR könnte ebenfalls dafür sprechen, dass für die Erfüllung der Mindestbeteiligungszeit nicht auf den Zeitpunkt der Zinszahlung abzustellen ist (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1996, I-5063, Rz 27).

    Durch den in Art. 1 Abs. 10 ZLR enthaltenen Umsetzungsspielraum wird die Bestimmung von Mindestrechten nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 1996, I-5063, Rz 39).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Die Gemeinschaftsrechtslage ist zu den erwähnten Punkten nicht derart eindeutig, dass von einer Vorlage an den EuGH abgesehen werden dürfte (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 283/81 "C.I.L.F.I.T.", Slg. 1982, 3415).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Verletzt aber ein Mitgliedstaat seine Verpflichtung zur Umsetzung der Bestimmungen einer Richtlinie, so kann er sich nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gegenüber den Gemeinschaftsbürgern nicht auf Beschränkungen berufen, die sich aus den Bestimmungen der Richtlinie ergeben, von ihm aber nicht in seine innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt worden sind (EuGH-Urteile vom 19. November 1991 C-6/90, C-9/90 "Francovich", Slg. 1991, I-5357, Rz 21; vom 14. Juli 2005 C-142/04 "Aslanidou", Slg. 2005, I-7181, Rz 35; vom 30. März 2006 C-184/04 "Uudenkaupungin kaupunki", Slg. 2006, I-3039, Rz 28; vom 12. Februar 2009 C-138/07 "Cobelfret NV", IStR 2009, 167, Rz 49).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Denn ein Mitgliedstaat darf aus der Verletzung seiner Umsetzungspflicht aus Art. 249 Abs. 3 EG keinen Nutzen ziehen, da dieser Verpflichtung ansonsten jede Wirksamkeit genommen wäre (EuGH-Urteile vom 19. Januar 1982 8/81 "Becker", Slg. 1982, 53, Rz 29; vom 14. Juli 1994 C-91/92 "Faccini Dori", Slg. 1994, I-3325, Rz 22, m.w.N.).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Ein Mitgliedstaat kann sich ferner bei unvollständiger Umsetzung einer Richtlinie nicht auf einen Umsetzungsspielraum berufen, wenn er hiervon im Hinblick auf die in seine innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzten Bestimmungen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Februar 2005 C-453/02, C-462/02 "Linneweber und Akritidis", Slg. 2005, I-1131, Rz 35).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Denn ein Mitgliedstaat darf aus der Verletzung seiner Umsetzungspflicht aus Art. 249 Abs. 3 EG keinen Nutzen ziehen, da dieser Verpflichtung ansonsten jede Wirksamkeit genommen wäre (EuGH-Urteile vom 19. Januar 1982 8/81 "Becker", Slg. 1982, 53, Rz 29; vom 14. Juli 1994 C-91/92 "Faccini Dori", Slg. 1994, I-3325, Rz 22, m.w.N.).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Im Gegensatz zu den vom EuGH zum Steuerabzug an der Quelle aufgestellten Grundsätzen (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-375/98 "Epson Europe BV", Slg. 2000, I-4243, Rz 23; vom 4. Oktober 2001 C-294/99 "Athinaïki Zythopoiia", Slg. 2001, I-6797, Rz 28; vom 26. Juni 2008 C-284/06 "Burda", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2008, 515, Rz 52, m.w.N.) setzt die Steuerbefreiung nach Art. 1 Abs. 1 ZLR daher möglicherweise nicht voraus, dass die Steuerbelastung den Zahlungsempfänger trifft.
  • EuGH, 30.03.2006 - C-184/04

    Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter -

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Verletzt aber ein Mitgliedstaat seine Verpflichtung zur Umsetzung der Bestimmungen einer Richtlinie, so kann er sich nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gegenüber den Gemeinschaftsbürgern nicht auf Beschränkungen berufen, die sich aus den Bestimmungen der Richtlinie ergeben, von ihm aber nicht in seine innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt worden sind (EuGH-Urteile vom 19. November 1991 C-6/90, C-9/90 "Francovich", Slg. 1991, I-5357, Rz 21; vom 14. Juli 2005 C-142/04 "Aslanidou", Slg. 2005, I-7181, Rz 35; vom 30. März 2006 C-184/04 "Uudenkaupungin kaupunki", Slg. 2006, I-3039, Rz 28; vom 12. Februar 2009 C-138/07 "Cobelfret NV", IStR 2009, 167, Rz 49).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07

    Cobelfret - Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung -

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Verletzt aber ein Mitgliedstaat seine Verpflichtung zur Umsetzung der Bestimmungen einer Richtlinie, so kann er sich nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gegenüber den Gemeinschaftsbürgern nicht auf Beschränkungen berufen, die sich aus den Bestimmungen der Richtlinie ergeben, von ihm aber nicht in seine innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt worden sind (EuGH-Urteile vom 19. November 1991 C-6/90, C-9/90 "Francovich", Slg. 1991, I-5357, Rz 21; vom 14. Juli 2005 C-142/04 "Aslanidou", Slg. 2005, I-7181, Rz 35; vom 30. März 2006 C-184/04 "Uudenkaupungin kaupunki", Slg. 2006, I-3039, Rz 28; vom 12. Februar 2009 C-138/07 "Cobelfret NV", IStR 2009, 167, Rz 49).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-375/98

    Epson Europe

    Auszug aus BFH, 27.05.2009 - I R 30/08
    Im Gegensatz zu den vom EuGH zum Steuerabzug an der Quelle aufgestellten Grundsätzen (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 C-375/98 "Epson Europe BV", Slg. 2000, I-4243, Rz 23; vom 4. Oktober 2001 C-294/99 "Athinaïki Zythopoiia", Slg. 2001, I-6797, Rz 28; vom 26. Juni 2008 C-284/06 "Burda", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2008, 515, Rz 52, m.w.N.) setzt die Steuerbefreiung nach Art. 1 Abs. 1 ZLR daher möglicherweise nicht voraus, dass die Steuerbelastung den Zahlungsempfänger trifft.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-294/99

    Athinaïki Zythopoiïa

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5143/06

    Grenzüberschreitende Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag nicht

  • EuGH, 14.07.2005 - C-142/04

    Aslanidou

  • EuGH, 17.10.1996 - C-292/94

    Harmonisierung des Steuerrechts ; Besteuerung von Gewinnen einer Gesellschaft ;

  • BFH, 07.12.2011 - I R 30/08

    Unionsrechtmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen aus

    I.  Es handelt sich um jenes Klageverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (ab 1. Dezember 2009 Gerichtshof der Europäischen Union) --EuGH-- vom 27. Mai 2009 I R 30/08 (BFHE 226, 357) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 21. Juli 2011 C-397/09 "Scheuten Solar Technology" (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2011, 590) zugrunde lag:.

    Der erkennende Senat hat dem EuGH mit Beschluss in BFHE 226, 357 die folgenden Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BFH, 31.01.2012 - I R 105/10

    Hinzurechnung von Glücksspielabgaben zur Ermittlung des Gewerbeertrags

    Zweck der Hinzurechnungen ist es, den unabhängig von der Art und Weise des für die Kapitalausstattung des Betriebs zu entrichtenden Entgelts erwirtschafteten ("objektivierten") Ertrag des Betriebs mittels Hinzurechnung eines "Finanzierungsanteils" als Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer zu erfassen (z.B. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2009 I R 30/08, BFHE 226, 357; s.a. die Begründung der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UntStRefG, BTDrucks 16/4841, S. 78 und 80; Clemens/Laurent, Deutsches Steuerrecht 2008, 440 f.).
  • FG Niedersachsen, 11.11.2010 - 6 K 240/09

    Glücksspielabgaben als zu den unter die Anwendung des § 8 Nr. 1f S. 1

    Denn unter Berücksichtigung des Zwecks der Hinzurechnungen, den objektivierten Gewerbeertrag der Gewerbesteuer (vgl. den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum UntStRefG 2008, BT-Drucks. 16/4841, 78; BFH-Vorlage vom 27. Mai 2009 I R 30/08, BFH/NV 2009, 2059) zugrunde zu legen, ist unerheblich, ob die Aufwendungen zielgerichtet im Hinblick auf die Nutzung des Rechts ("Zahlung, um zu nutzen") oder ursächlich aufgrund der Nutzung des Rechts ("Zahlung, weil genutzt wird") entstehen.
  • VG Trier, 07.11.2011 - 5 K 654/11

    Asylverfahren - Anordnung einer 30-tägigen Ausreisefrist

    Umgekehrt kann sich der Mitgliedstaat, der die fristgerechte Umsetzung unterlassen hat, allerdings nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gegenüber den Gemeinschaftsbürgern nicht auf Beschränkungen berufen, die sich aus den Bestimmungen der Richtlinie ergeben, von ihm aber nicht in seine innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt worden sind (vgl. BFH Vorlagebeschluss vom 27. Mai 2009 - I R 30/08 -, juris mit weiteren Nachweisen).
  • VG Trier, 21.09.2011 - 5 K 723/11

    Nigeria; Volksgruppe der Bini; keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der

    Umgekehrt kann sich der Mitgliedstaat, der die fristgerechte Umsetzung unterlassen hat, allerdings nach ständiger Rechtsprechung des EuGH gegenüber den Gemeinschaftsbürgern nicht auf Beschränkungen berufen, die sich aus den Bestimmungen der Richtlinie ergeben, von ihm aber nicht in seine innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt worden sind (vgl. BFH Vorlagebeschluss vom 27. Mai 2009 - I R 30/08 -, juris mit weiteren Nachweisen).
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